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   BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15, 8 B 12.15 (8 C 4.16)   

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BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15, 8 B 12.15 (8 C 4.16) (https://dejure.org/2016,1578)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2016 - 8 B 12.15, 8 B 12.15 (8 C 4.16) (https://dejure.org/2016,1578)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - 8 B 12.15, 8 B 12.15 (8 C 4.16) (https://dejure.org/2016,1578)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer weiteren glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach Ablauf der einjährigen Bestandsschutzfrist; Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands einer Spielhalle zu überwiegend von Minderjährigen besuchten Einrichtungen

  • rewis.io

    Revisionszulassung; glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Revisionszulassung im Hinblick darauf, ob die Abstandsvorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Alt. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer weiteren glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach Ablauf der einjährigen Bestandsschutzfrist; Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands einer Spielhalle zu überwiegend von Minderjährigen besuchten Einrichtungen

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2016, 217
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14

    Gewerbsmäßiger Betrieb einer Spielhalle - Einhaltung eines Mindestabstands zu

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15
    Das Berufungsgericht hat im Übrigen ausgeführt, dass die Klägerin die Voraussetzungen für eine Spielhallenerlaubnis - nach altem Glücksspielrecht - selbst dann nicht erfüllt hätte, wenn der in der Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf den Ausschluss von Vertrauensschutz für maßgeblich erachtete Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfs der Neuregelung in einer Landtagsdrucksache (vgl. Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 15/13, 1 VB 15/13 - juris Rn. 461) - in Rheinland-Pfalz der 24. April 2012 - zugrunde gelegt würde (UA S. 10 mit Verweis auf das Urteil des OVG Koblenz vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15
    Die Beschwerde formuliert insoweit keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15
    Das Berufungsgericht hat im Übrigen ausgeführt, dass die Klägerin die Voraussetzungen für eine Spielhallenerlaubnis - nach altem Glücksspielrecht - selbst dann nicht erfüllt hätte, wenn der in der Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf den Ausschluss von Vertrauensschutz für maßgeblich erachtete Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfs der Neuregelung in einer Landtagsdrucksache (vgl. Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 15/13, 1 VB 15/13 - juris Rn. 461) - in Rheinland-Pfalz der 24. April 2012 - zugrunde gelegt würde (UA S. 10 mit Verweis auf das Urteil des OVG Koblenz vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15
    Bei der Erlaubnis nach § 33i GewO handelt es sich um eine an die Person und an die Räume, in denen das Gewerbe ausgeübt werden soll, gebundene Erlaubnis, die den Inhaber berechtigt, in den Räumen, auf die sie sich bezieht, eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 8.05 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6 Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21

    Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von

    Dafür spricht schon der Umstand, dass sich die rechtliche Ausgestaltung der Spielhallenerlaubnis nach § 41 LGlüG nicht von der Ausgestaltung der Erlaubnis nach § 33i GewO unterscheidet, die ebenfalls nicht nur personen-, sondern auch sachbezogen ist (st. Rspr. seit BVerwG, Urteil vom 09.10.1984 - 1 C 21.83 -, BVerwGE 70, 180 ; vgl. ferner etwa Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, NVwZ 2006, 600; Beschluss vom 25.01.2016 - 8 B 12.15 -, ZfWG 2016, 217 ; Urteil vom 05.04.2017 - 8 C 16.16 -, ZfWG 2017, 394 , dort jeweils auch zur Erteilung der Erlaubnis an den Gewerbetreibenden).
  • VG Mainz, 17.05.2018 - 1 K 853/17

    Erlöschen der Spielhallenerlaubnis

    Bei der Erlaubnis nach § 33i GewO handelt es sich um eine an die Person und an die Räume, in denen das Gewerbe ausgeübt werden soll, gebundene Erlaubnis, die den Inhaber berechtigt, in den Räumen, auf die sie sich bezieht, eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen zu betreiben (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 8 B 12.15 -, BeckRS 2016, 42178, Rn. 7; Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 8/05 -, NVwZ 2006, 600, Rn. 33).

    Sie ist damit an eine bestimmte Person gebunden und erlischt mit dessen Betriebsaufgabe oder Wegfall (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 8 B 12.15 -, a.a.O., Rn. 7).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2017 - 1 L 3/16

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung (28.10.2011) in GlüÄndStVtrG MV 1 § 29

    So würde es bei einer Verfassungswidrigkeit der Stichtagsregelung an einer Übergangsregelung im Glücksspieländerungsstaatsvertrag fehlen, mit der Folge, dass eine Normverwerfungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf § 29 Abs. 4 Satz 3 1. GlüÄndStV gemäß Satz 1 dieser Norm dazu führen würde, dass die betreffende Spielhalle die Anforderungen des 7. Abschnitts des ersten Glückspieländerungsstaatsvertrages bereits ab dessen Inkrafttreten, d.h. bereits zum 1. Juli 2012 (vgl. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des 1. GlüÄndStV) einzuhalten hätte und die Klägerin bereits ab diesem Zeitpunkt einer Spielhallenerlaubnis im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 1. GlüÄndStV i. V. m. § 2 Abs. 1 SpielhG LSA bedurft hätte, über die sie unstreitig nicht verfügt (hat) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 8 B 12.15 u. a. -, juris).
  • VG Bremen, 03.12.2020 - 5 K 420/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis, Urteil vom 03.12.2020 - Betreiberwechsel;

    Die Erlaubnis erlischt mit der Aufgabe des Betriebs oder dem Wegfall der Person, der die Erlaubnis erteilt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 25.01.2016 - 8 B 12/15 -, juris Rn. 7; Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 8/05 -, juris Rn. 33; OVG NRW, Beschl. v. 25.05.2016 - 4 B 162/16 -, juris Rn. 7 f.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Februar 2020, GewO § 33i Rn. 20), es sei denn, es liegt ein Fall des § 46 GewO vor.
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